von
R&S 35 GmbH
Mainzer Gasse 8
34613 Schwalmstadt
Für alle durch die R&S 35 GmbH erbrachten Services gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der R&S 35 GmbH:
Ein Vertrag mit der R&S 35 GmbH über die Erbringung von Services kommt nach Angebot durch die R&S 35 GmbH (Auftragnehmer) und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Erfolgt das Angebot durch den Auftraggeber, so kommt der Vertrag nach Annahme durch die R&S 35 GmbH zu Stande, ohne dass die Annahme dem Auftraggeber gegenüber erklärt zu werden braucht (§ 151 BGB). Alle Angebote der R&S 35 GmbH und die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(1) Soweit keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit.
(3) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Alternativ kann die Kündigung des Vertrages auch im persönlichen Bereich des Auftraggebers (Vertragsdaten im Online Kundenportal) des Auftragnehmers durch Klick auf die Schaltfläche „Kündigen“ durchgeführt werden.
(1) Das Leistungsentgelt für alle kostenpflichtigen Services der R&S 35 GmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht ein hiervon abweichendes Entgelt vereinbart wurde. Das Leistungsentgelt versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Allgemeinen monatlich.
(3) Grundgebühren, Nutzungs- und/oder Verbindungsentgelte werden dem Auftraggeber grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Monats auf Grundlage des tatsächlichen Aufwandes in Rechnung gestellt. Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet.
(4) Pauschalen werden für den jeweiligen Leistungszeitraum im Voraus fällig.
(5) Grundgebühren die für eine Mindestvertragslaufzeit anfallen, sind grundsätzlich im Voraus fällig.
(6) Die R&S 35 GmbH behält sich vor, zum Monatsbeginn einen Abschlag für die im jeweiligen Monat voraussichtlich entstehenden Kosten zu erheben. Eine Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende. Soweit die tatsächlichen Kosten den vereinnahmten Abschlag übersteigen, wird der Restbetrag unverzüglich nach Rechnungsstellung fällig. Andernfalls erfolgt eine Gutschrift auf den Folgemonat, auf Verlangen des Auftraggebers auch eine Rückerstattung.
(7) R&S 35 GmbH behält sich die Erhöhung des Leistungsentgelts für die geschuldete Dienstleistung vor. Eine Erhöhung kann insbesondere dann stattfinden, wenn die R&S 35 GmbH selbst der Preiserhöhung durch Dritte ausgesetzt ist. Über eine anstehende Preiserhöhung informiert die R&S 35 GmbH den Auftraggeber mindestens 3 Monate im Voraus. Der Auftraggeber kann den Vertrag außerordentlich zum mitgeteilten Preiserhöhungszeitpunkt kündigen.
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.
(2) Besteht mit dem Auftraggeber ein dauerhaftes Vertragsverhältnis, so können (auf Wunsch des Auftraggebers) fällige Rechnungen per SEPA-Basis-Mandat durch die R&S 35 GmbH eingezogen werden.
In dem Fall erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden:
a.) dass die R&S 35 GmbH die monatlich fälligen Rechnungsbeträge jeweils spätestens am 14. Tag jedes Monats vom angegebenen Konto des Auftraggebers einzieht.
b.) die gesetzliche Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens am 8. Tag des gleichen Monats in dem der Einzug erfolgt zusammen mit der monatlichen Rechnung per E-Mail zu erhalten (also mindestens 6 Tage vor dem Tag der Einziehung).
(3) Wird der Ausführung der Lastschrift unberechtigter Weise durch den Auftraggeber widersprochen, berechnet die R&S 35 GmbH eine Aufwandspauschale von 10 € zzgl. der tatsächlich angefallenen Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts.
(4) Für jede Mahnung wird eine Pauschale in Höhe von 5 € erhoben.
(5) Gerät der Auftraggeber einen Monat mit einer Zahlung in Verzug, so behält sich R&S 35 GmbH das Recht vor, weitere persönliche Serviceleistungen bis zum Ausgleich offener Posten einzustellen. Vereinbarte Grundgebühren und Pauschalen bleiben hiervon unberührt und werden dem Auftraggeber weiterhin in Rechnung gestellt.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch die R&S 35 GmbH erbrachten Dienstleistungen ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber darf die Leistungen der R&S 35 GmbH nicht in einer Art und Weise nutzen und gegenüber Dritten nicht in einer Art und Weise auftreten, die geeignet ist, eine Zurechnung der R&S 35 GmbH herbeizuführen oder einen solchen Anschein zu erwecken.
(3) Der Auftraggeber ist zur Weitergabe der Dienstleistungen an Dritte (z. B. „Reselling“) nur nach vorheriger Zustimmung durch die R&S 35 GmbH berechtigt.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm geforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu übermitteln. Änderungen sind der R&S 35 GmbH umgehend anzuzeigen.
(5) Änderungsaufträge bzw. Bearbeitungsvorgaben des Auftraggebers sind von der R&S 35 GmbH nur dann zu berücksichtigen, wenn diese in geeigneter Schriftform erfolgen.
(6) Kann der Auftraggeber durch die R&S 35 GmbH länger als 5 Werktage nicht kontaktiert werden (telefonisch oder per Fax), so ist die R&S 35 GmbH berechtigt, die bestehende oder auch beendete Vertragsbeziehung gegenüber Dritten anzuzeigen, die ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung haben.
(1) R&S 35 GmbH behält sich sämtliche Schutzrechte vor.
(2) R&S 35 GmbH ist berechtigt, zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistung externe Dienstleister in Anspruch zu nehmen, soweit hierdurch schutzwürdige Belange des Auftragsgebers nicht beeinträchtigt werden.
(1) Der Auftraggeber hat Sachmängel binnen einer Woche ab Erkennbarkeit schriftlich gegenüber der R&S 35 GmbH anzuzeigen. Nach Ablauf der Wochenfrist stehen dem Auftraggeber bezüglich des betroffenen Mangels keinerlei Gewährleistungsrechte mehr zu. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber schuldlos an der Einhaltung der Frist gehindert war und die Mängelrüge innerhalb einer Woche ab Wegfall des Hindernisses nachholt. Im Falle der rechtzeitigen Mängelrüge steht der R&S 35 GmbH zunächst das Recht auf Nachbesserung zu.
(2) Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Überlastung des Telefonnetzes, Hard- oder Software bedingt sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Dasselbe gilt für Einschränkungen und Unterbrechungen durch kurzfristige Belegung aller Arbeitsplätze aufgrund eines unvorhersehbar hohen Anrufaufkommens, von Wartungsarbeiten, Reparaturen oder technischen Änderungen am System.
(1) R&S 35 GmbH haftet nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Inhaberin sowie seiner Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die R&S 35 GmbH für vertragstypisch vorhersehbare Schäden auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die R&S 35 GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die die R&S 35 GmbH lediglich als Mittler auftritt, übernimmt die R&S 35 GmbH keine Haftung.
(1) R&S 35 GmbH verpflichtet sich, über die im Rahmen der Dienstleistung erlangten Kenntnisse über Geschäftsinterna des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt nicht, soweit im Einzelfall eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. Die Einhaltung etwaiger, für den Auftraggeber maßgeblicher berufsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Auftraggeber.
(2) Die R&S 35 GmbH erhebt, speichert und verarbeitet durch das Vertragsverhältnis erlangte Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(3) Im Falle einer unerlaubten Handlung des Auftraggebers ist die R&S 35 GmbH zur Weitergabe aller personenbezogenen Daten an die zuständigen Verfolgungsbehörden berechtigt.
(1) Die Registrierung eine Kontos im Internetangebot der R&S 35 GmbH ist kostenfrei.
(2) Die Registrierung eine Kontos im Internetangebot der R&S 35 GmbH stellt einen Vertragsschluss zwischen der R&S 35 GmbH (Auftragnehmer) und dem registrierenden Auftraggeber dar.
(3) Mit der Registrierung und Einrichtung eines online Kontos (Kundenportals) wird der Auftraggeber Kontoinhaber (AccountOwner) des jeweiligen Kontos und erlangt Zugang zu seinem persönlichen Bereich des Internetangebots der R&S 35 GmbH. Innerhalb des Kundenportals stehen dem Auftraggeber kostenfreie und kostenpflichtige Services zur Verfügung. Sofern es sich dabei um kostenpflichtige Services handelt, wird der Auftraggeber durch aktive Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs in Kombination mit einer Schaltfläche „Verbindlich bestellen“ auf den kostenpflichtigen Service hingewiesen. Bestellt der Auftraggeber zum ersten Mal einen kostenpflichtigen Service im Kundenportal, wird der Auftraggeber aufgefordert eine Rechnungsadresse anzugeben.
(4) Der Zweck der Services der R&S 35 GmbH ist es, den Auftraggeber bei seiner täglichen Arbeit zu unterstützen. Alle Services der R&S 35 GmbH haben den Charakter persönlicher Assistenzservices, als eine Kombination aus technischen und persönlichen Services. Der Auftraggeber ist sich daher darüber im Klaren, dass Mitarbeiter der R&S 35 GmbH inhaltlichen Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben.
(5) Das Online-Konto und sämtliche Daten können jederzeit durch den Auftraggeber gelöscht werden.
(6) Sofern der Auftraggeber kostenpflichtige Services des Auftragnehmers in Anspruch genommen hat, kann das Online-Konto und Daten, die etwaige offene Forderungen der Auftragnehmerin dokumentieren, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist und nach vollständigem Ausgleich etwaiger Forderungen erfolgen.
(1) Das Leistungsentgelt und die Anrufannahmezeiten richten sich nach dem durch den Auftraggeber gewählten Tarif.
(2) Um den Telefonservice zu nutzen, muss der Auftraggeber über einen eigenen Telefonanschluss bei einem entsprechenden Anbieter verfügen.
(3) Nach Bestellung des Telefonservice wird dem Auftraggeber für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Rufnummer durch die R&S 35 GmbH zugeteilt (interne Rufnummer). Auf die interne Rufnummer kann der Auftraggeber Anrufe seines eigenen Telefonanschlusses (gem. Abs 2) weiterleiten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese interne Rufnummer zu veröffentlichen, direkt zu bewerben oder an Dritte mitzuteilen. R&S 35 GmbH behält sich das Recht zum Schadenersatz vor. Die Rechte an der internen Rufnummer verbleiben bei der R&S 35 GmbH. Der Auftraggeber hat insbesondere nicht das Recht, die ihm zugeteilte Rufnummer nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu übernehmen.
(4) Die Umleitung der Anrufe vom Anschluss des Auftraggebers auf die interne Rufnummer der R&S 35 GmbH erfolgt in eigener Verantwortung des Auftraggebers.
(5) Die Entgegennahme der für den Auftraggeber bestimmten Anrufe durch die R&S 35 GmbH erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers. Eine Vorgangsbearbeitung erfolgt nur für einfache Geschäftsvorgänge, die durch die R&S 35 GmbH standardisiert umgesetzt werden können (Bestell- oder Auftragsannahmen, Informationserteilung).
(6) Im Falle einer vereinbarten Bestell- und Supporthotline werden Anfragen zum Status einer Bestellung von R&S 35 GmbH ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber bestimmten Personen beantwortet, soweit die R&S 35 GmbH nicht die Informationen durch den Zugriff auf Server des Auftraggebers (Warenwirtschaft) erlangen kann.
(7) Die R&S 35 GmbH sorgt nach Maßgabe des § 8 Abs.2 für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der Anrufannahmezeiten (§ 14 Geschäftszeiten). Insbesondere im Falle der Bestellung des Telefonservice zu einer pauschalen Gebühr ist die Vereinbarung eines Servicelevels zur Anrufannahme ausgeschlossen. Im Fall, dass alle zur Annahme der Anrufe bereitgestellten Arbeitsplätze belegt sind, nimmt die R&S 35 GmbH Anrufe automatisiert durch IVR (Interactive Voice Response) Einrichtungen oder durch Weiterleiten auf eine Warteschleife entgegen. Ist der Anrufer nicht gewillt in der Warteschleife bis zum Freiwerden eines zur Anrufannahme bestimmten Arbeitsplatzes zu warten, stellt dies keinen Mangel dar, der durch den Auftraggeber reklamiert werden kann.
(8) Rückrufe, Anrufaufträge, die Verarbeitung sonstiger Bearbeitungsvorgaben oder sonstiger Aufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer können nur während der Geschäftszeiten der R&S 35 GmbH durchgeführt werden (§ 14 Geschäftszeiten).
(1) Die Geschäftszeiten der R&S 35 GmbH sind von Montag bis Freitag, 09:00 – 16:00 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen und Fronleichnam).
(2) Anrufannahmezeiten der R&S 35 GmbH
Nr. 1: Der 24 Stunden Telefonservice für die Anrufannahme steht im Falle von Montag bis Sonntag in der Zeit von 00:00 Uhr bis 23:59:59 Uhr zur Verfügung.
Nr. 2: Die Kernzeiten des Telefonservice für die Anrufannahme sind von Montag – Freitag, von 09:00 – 17:00 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen und Fronleichnam).
Nr. 3: Die erweiterten Kernzeiten der Anrufannahme sind von Montag bis Freitag von 08:00 – 20:00 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen und Fronleichnam).
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
R&S 35 GmbH
Mainzer Gasse 8
34613 Schwalmstadt
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Die Geschäftsadresse der R&S 35 GmbH lautet:
R&S 35 GmbH
Mainzer Gasse 8
34613 Schwalmstadt
(1) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und R&S 35 GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Schwalmstadt.
(3) Von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht R&S 35 GmbH seine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu ihrer Einbeziehung erklärt.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen wirksam. Dasselbe gilt für die vorstehenden Bedingungen.